Allgeimeine Geschäftsbedingungen

(Bedingungen zur Nutzung der Software von Gerald Bühler)

 vom 3. 12. 2002

Im folgenden ist von dreierlei Kategorien von Software die Rede. a) Freeware: Die Nutzung von Freewareprodukten ist unentgeltlich. b) Shareware: Als Shareware werden in diesem Zusammenhang Programmversionen verstanden, die es dem Benutzer erlauben sich einen Eindruck von einer Software zu verschaffen, die auch in einer Vollversion existiert. Die Sharewareversion ist gegenüber der Vollversion in irgendeiner Art und Weise eingeschränkt. Vollversion und Sharewareversion sind sich ähnlich. Die Vollversion kann sich von der Sharewareversion jedoch in ihren Eigenschaften unterscheiden; die Eigenschaften der Sharewareversion sind nicht als zugesicherte Eigenschaften der Vollversion aufzufassen. Die Sharewareversion selbst wird unentgeltlich vertrieben. c) Vollversionen: Die Nutzung von Vollversionen ist kostenpflichtig.

1. Art der Nutzung: Die installierte Software darf zeitlich unbegrenzt genutzt werden. Bei Vollversionen müssen Erwerber und Anwender sicherstellen, daß die Anzahl der Rechner und Terminals an denen die Software gleichzeitig ausgeführt werden kann, die Anzahl der Lizenzen nicht übersteigt.

Die Zurverfügungstellung der Software an eine prinzipiell unbegrenzte Anzahl von Nutzern über ein öffentliches Netz (etwa über das Telefonnetz oder über das Internet) ist nicht gestattet.

Für Vollversionen gilt: Die Anfertigung einer einzigen Sicherungskopie des Installationsdatenträgers auf einem transportablen Datenträger (CD, Diskette, Band, etc.), die nicht weitergegeben werden darf, ist erlaubt. Der Datenträger muß mit den Copyright-Hinweisen des Autors der Software versehen werden und durch eine eindeutige Beschriftung auch für Außenstehende als Sicherungskopie erkennbar sein.

Der Einsatz der Software in Umgebungen, bei denen nach menschlichem Ermessen eine Gefahr für Leib und Leben von Personen infolge von regulären, unerwarteten oder fehlerhaften Programmresultaten nicht auszuschließen ist, sei ausdrücklich untersagt.

2. Urheberrecht: Das Urheberrecht an der Software sowie an der Gestaltung der Verpackung und den entsprechenden Internetseiten liegt im vollen Umfange beim Autor der Software. Kopien der Software sind nur zu den unter 1. genannten Bedingungen zulässig. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß unter anderen Umständen keine Vervielfältigung gestattet ist (das bezieht sich auch auf die Verpackung) und auch Abänderungen, Weiterentwicklungen und sonstige Verwertungen nicht gestattet sind. Für alle Schäden, die aus der Verletzung des Urheberrechts dem Autor der Software gegenüber entstehen, ist der Nutzer haftbar, soweit die Schäden in seiner Verantwortung liegen.

3. Vermietung, Weitergabe, Verkauf: Freeware- und Sharewareversionen dürfen weitergegeben werden, sofern hierfür kein Entgelt erhoben wird. Ausgenommen sind Sharewareversionen von Ideapoli. Diese dürfen nicht weitergegeben werden.

Bei der Weitergabe von Software - unabhängig von der Form der Weitergabe (Vermietung, Verkauf, Schenkung, etc.) - ist auf die Urheberrechtsansprüche und die sonstigen Ansprüche des Autors sowie auf die hier festgelegten Bedingungen unter denen der Autor eine Nutzung gestattet hinzuweisen. Unterläßt der Weitergebende allerdings den Hinweis auf die Nutzungsbedingungen, heißt dies unter anderem, daß er damit für die sich ergebende Kette von Weitergaben bzgl. der Haftung im vollen Umfange an die Stelle der Person des Autors tritt, welche er somit von einer Haftung entbindet (unabhängig von der Rolle, die der Autor dabei rechtlich spielt (Hersteller, Verkäufer etc.).

Vor der Weitergabe einer Vollversion muß der Weitergebende alle Programminstallationen vollständig rückgängig machen. Unmittelbar nach der Weitergabe muß er alle noch in seinem Besitz befindlichen Kopien löschen.

Es ist nicht gestattet, einzelne Dateien, die mit der Software mitgeliefert wurden, separat weiterzugeben. Soweit die Weitergabe eines Softwareproduktes nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlaubt ist, darf dieses nur im Ganzen weitergegeben werden. Es ist dabei auch nicht erlaubt die Software im Ganzen oder in Teilen auf eigenen Rechnern oder Datenträgern weiter zu behalten.

4. Eigentumsansprüche: Durch Kauf kann nur das Eigentumsrecht an einer Verpackung und einem mitgelieferten Datenträgers erworben werden. Bezüglich der Software wird das Nutzungsrecht zu den hier beschriebenen Bedingungen erworben. Eigentümer der Software bleibt der Autor.

5. Weitere Schutzansprüche auf Softwarekomponenten: Für einzelne Softwarekomponenten, die Teil einer Voll-, Shareware- oder Freewareversion sind, können Schutzansprüche anderer Softwarehersteller bestehen. Dies ist bzgl. der Jet Engine (Data Access Objects), die Teil der Ideapoli-Software ist, der Fall. Microsoft verlangt, daß der Nutzer ein Produkt, das die Jet Engine beinhaltet (Ideapoli), nur dann weitergeben darf, wenn er der von Microsoft formulierten "End User License Agreement" (EULA) für diese Komponente zustimmt.

6. Gewährleistung und Haftung: Für Vollversionen wird garantiert, daß sich ein gelieferter Datenträger prinzipiell in einem installationsfähigen Zustand befindet (was nicht bedeutet, daß die Installation auch auf jedem Rechner mit seiner spezifischen Hard- und Softwarekonfiguration tatsächlich erfolgreich durchgeführt werden kann). Die Gewährleistungsdauer beträgt Kaufleuten gegenüber ein Jahr, sonst zwei Jahre. Der Datenträger ist stets sachgemäß zu behandeln und aufzubewahren.

Daß die Software den individuellen Anforderungen des Nutzers genügt, kann nicht gewährleistet werden; die reibungslose Zusammenarbeit mit der auf dem Rechner des Nutzers vorhandenen Software (einschließlich den Systeminstallationen) kann ebenfalls nicht gewährleistet werden.

Eine völlige Fehlerfreiheit von Computerprogrammen kann nach dem Stand von Wissenschaft und Technik grundsätzlich nicht garantiert werden und wird für die hier angebotene Software nicht gewährleistet. Fehlerhafte Rechenergebnisse oder ein fehlerhaftes Verhalten der Software in irgendeiner Art können nicht völlig ausgeschlossen werden. Dies muß der Nutzer stets berücksichtigen; bei einer Anlageentscheidung (betrifft Finanzprogramme) sollten er diese auch zuvor mit einem Fachmann besprechen. Für Vermögensschäden wird keine Haftung übernommen. Auch eine Virenfreiheit der Software kann nicht völlig garantiert werden.

Für Datenverluste wird nicht gehaftet. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, geeignete Datensicherungen durchzuführen. Es wird empfohlen die Daten in anwendungsgemäßen Intervallen - mindestens einmal täglich - auf Band, auf eine CD etc. zu sichern, so daß diese von ihm mit möglichst geringem Aufwand wiederhergestellt werden können. Auch vor einer Softwareinstallation wird eine Datensicherung empfohlen. Dateien und Vorgänge, die der Anwender aktuell in Bearbeitung hat, sollte er in möglichst kurzen Abständen abspeichern. Diese Aussagen betreffen auch Daten und Vorgänge, die mit Programmen anderer Hersteller bearbeitet werden (einschließlich der Systeminstallation).

Die Haftung des Autors der Software ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Kaufleuten gegenüber wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bezüglich Shareware- und Freewareversionen, die ja unentgeltlich überlassen werden, ist die Haftung des Autors generell auf Vorsatz beschränkt. Die Aussagen auf den Internetseiten des Autors, im Werbematerial, auf der Verpackung der Software oder in der Dokumentation etc. wurden vom Autor mit bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie sind jedoch nicht als Garantien hinsichtlich bestimmter Produkteigenschaften aufzufassen. Es handelt sich dabei lediglich um Erläuterungen des Produktes, die keine zugesicherten Eigenschaften darstellen. Ansprüche des Nutzers sind in jedem Falle auf die Erstattung des Kaufpreises beschränkt. Ein Recht auf Nachbesserung besteht nicht.

Für Folgeschäden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, sowie für unvorhersehbare und im Verantwortungsbereich des Anwenders liegende Schäden wird keine Haftung übernommen. Dies betrifft vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Nur registrierte Nutzer, deren Adresse dem Autor bekannt ist, können über Fehler informiert werden bzw. eine verbesserte Programmversion erhalten.

7. Nichteinhaltung dieser Nutzungsbedingungen durch einen Nutzer: Verstößt ein Nutzer gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist er damit, unabhängig von anderen Konsequenzen, für alle Folgen seines diesbezüglichen Tuns in vollem Umfange selbst verantwortlich. Mit anderen Worten: Die Software wird für den Einsatz unter bestimmten, vom Autor festgelegten Bedinungen zu Verfügung gestellt. Setzt der Nutzer die Software entgegen den hier formulierten allgemeinen Geschäftsbedingungen ein, ist er selbst für die Nutzung der Software verantwortlich.

8. Gerichtsstand: Soweit eine Festlegung des Gerichtsstandes nach den gesezlichen Voraussetzungen zulässig ist, wird Erlangen (Mittelfranken) als Gerichtsstand vereinbart.

Es kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.

9. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Nutzer und Autor verpflichten sich anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende, wirksame Regelung zu treffen.

Programmladen

Verantwortlich für www.programmladen.de: Gerald Bühler.
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